Das Anhalten oder Parken ist verboten, t . e . das Fahrzeug zum Stillstand zu bringen, außer in Fällen, die durch Verkehrsumstände verursacht werden, wie z. B. ein Konvoi von Autos und t . n .
Das Parken ist verboten, t . e . das Fahrzeug länger in den Ruhezustand zu bringen, als es für das sofortige Aus- oder Einsteigen von Passagieren oder das Entladen und Beladen von Fracht erforderlich ist .
Ende des Schildes „Das Anhalten ist für längere Zeit verboten, als es für das sofortige Aus- oder Einsteigen von Passagieren oder das Entladen und Laden von Fracht erforderlich ist .