Verbietet das Anhalten oder Parken, t . e . das Anhalten des Fahrzeugs, außer in Fällen, die durch Umstände im Straßenverkehr verursacht werden, wie z. B. ein Konvoi des Fahrzeugs und t . n .
Verbietet das Parken, t . e . das Anhalten des Fahrzeugs für eine längere Zeit als für das sofortige Aus- oder Einsteigen von Fahrgästen erforderlich oder das Be- und Entladen von Fracht .
Verbietet das Anhalten mit Ausnahme der Zeit, die zum sofortigen Ein- oder Aussteigen von Passagieren oder zum sofortigen Entladen oder Laden von Fracht erforderlich ist .