Ein Fahrer, der an einem stehenden oder geparkten Fahrzeug vorbeifährt, an einer Verkehrsbehinderung vorbeifährt oder an Fußgängern vorbeifährt und aus der Fahrtrichtung abwendet:
Keine Warnung vor Fahrtrichtungswechsel erforderlich.
Darf nicht nur den hinter ihm stehenden Fahrer gefährden.
Darf weder die laufende Fahrer gefährden noch einschränken noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.