Ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs, das zur Benutzung eines tragbaren Warndreiecks verpflichtet ist, muss dieses platzieren:
Auf dem Seitenstreifen im Abstand von mindestens 80m, auf Autobahnen und Straßen der I. Klasse mindestens 130m hinter dem Fahrzeug.
Am Fahrbahnrand, damit es für herannahende Autofahrer rechtzeitig und deutlich und in einem Abstand von mindestens 50m und auf der Autobahn mindestens 100m hinter dem Fahrzeug erkennbar ist. Eingebaut -up Bereiche kann der Abstand kleiner sein, wenn die Umstände es erfordern.
In beliebiger Entfernung am Fahrbahnrand, um rechtzeitig für ankommende Autofahrer gut sichtbar zu sein.