Ein Fahrer muss auf der Straße fahrenden Fahrzeugen Vorrang geben:
Nur bei der Einfahrt von einem an eine Straße grenzenden Grundstück; bei der Einfahrt von einer Feld- oder Forststraße, von einem Rad- oder Wohngebiet oder von einer Fußgängerzone auf eine andere Straße gelten die Vorschriften für das Durchfahren der Kreuzung .
Bei der Einfahrt in eine Straße von einem an eine Straße angrenzenden Grundstück und bei der Einfahrt in eine Straße von einer zweckgebundenen Straße und von einem Radweg oder von einer Wohn- oder Fußgängerzone zu einer anderen Straße.
Beim Einfahren in eine Straße von einer Feld- oder Forststraße nur, wenn die Fahrzeuge auf der Straße von der linken Seite kommen.