Ein Fußgänger darf einen Fußgängerüberweg betreten:
Nur wenn sich kein Fahrzeug nähert, vor dem er/sie sofort in die Kreuzung einfahren würde.
Nur wenn er mit einem Arm signalisiert, die Fahrbahn zu überqueren: dann kann er den Fahrer zwingen, abrupt Geschwindigkeit und Fahrtrichtung zu ändern.
Immer weil er/sie absoluten Vorrang vor den Fahrzeugen hat.