Wird einem Inhaber einer Konzession (Bewilligung) von einem zuständigen Gemeindeamt mit erweitertem Zuständigkeitsbereich aufgrund seines Antrags erteilt.
Wird von einem zuständigen Gemeindeamt mit erweitertem Zuständigkeitsbereich immer mit der Erlaubnis erteilt.
Wird von einer verkehrspolizeilichen Sektion immer mit der Zulassung erteilt.