Ein von der Tschechischen Republik ausgestellter internationaler Führerschein:
Berechtigt seinen Inhaber nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.
Berechtigung für Kraftfahrzeuge auf dem Gebiet der Tschechischen Republik nur für den Fall, dass sein Inhaber Diebstahl, Beschädigung oder Verlust seines Führerscheins gemeldet hat und der neue bis heute nicht ausgestellt wurde.
Zulassungen für Kraftfahrzeuge auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.