Ein Kraftfahrzeugführer kann durch kurzes, blinkendes Einschalten des Fahrlichts oder Einschalten des Abblend- und Fahrlichts leuchtende Warnungen ausgeben:
Nur außerhalb einer Gemeinde beim Überholen, um den Fahrer des überholten Fahrzeugs zu warnen.
Nur zur Warnung vor drohender Gefahr oder zur Warnung des Fahrers vor einem überholten Fahrzeug.
Wenn er/sie andere Fahrer vor Straßenkontrollen warnen möchte.