Darf nicht an blinden oder anderen gefährlichen Stellen wenden, z. B..g. an einer blinden Kurve oder in deren Nähe, vor oder nach der blinden Kuppe eines Hügels.
Darf auf einem Fußgängerüberweg oder auf einem Fahrradüberweg oder in deren Nähe umkehren, wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
Darf an einem Bahnübergang oder in dessen Nähe umkehren, wenn die Bahnübergangs-Sicherheitssignalanlage funktionsfähig ist.