Ein Polizeibeamter kann die Bewegung eines mechanischen Fahrzeugs durch das Auferlegen einer technischen Vorrichtung so . Schuh genannt- behindern oder das Fahrzeug evakuieren, wenn:
Das Fahrzeug ist technisch so schwer unbrauchbar, dass es andere Verkehrsteilnehmer unmittelbar gefährdet .
Das Fahrzeug ist aus irgendeinem Grund technisch ungeeignet für den Betrieb .
Für das Fahrzeug wurde für dessen Nutzung kein Haftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen .