Ein ungebremster Anhänger, dessen zulässiges Gewicht 750 kg nicht überschreitet und der noch nicht im Ausland zugelassen ist, wird dem Betreiber spätestens bis zum:
2 Jahre nach der Zulassung dieses Anhängers und dann regelmäßig alle 2 Jahre .
6 Jahre nach der Zulassung dieses Anhängers und dann regelmäßig alle 4 Jahre .
4 Jahre nach der Zulassung dieses Anhängers und dann regelmäßig alle 4 Jahre .