Ein ungebremster Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 750 kg, der zuvor noch nicht im Ausland zugelassen wurde, ist von seinem Betreiber spätestens bis zum:
2 Jahre nach Registrierung dieses Anhängers und periodisch danach spätestens 2 Jahre .
6 Jahre nach Registrierung dieses Anhängers und dann regelmäßig spätestens innerhalb von 4 Jahren .
4 Jahre nach Registrierung dieses Anhängers und periodisch danach spätestens 4 Jahre .