Jede Wohnsiedlung mit mindestens 500 Einwohnern, deren Anfang durch das Verkehrsschild Wohnsiedlung und Ende durch das Verkehrsschild Wohnsiedlungsende gekennzeichnet ist.
Eine Gemeinde mit mindestens 50 ständig lebenden Einwohnern, deren Anfang durch das Verkehrszeichen „Gemeinde“ und das Ende durch das Verkehrszeichen „Ende der Gemeinde“ gekennzeichnet ist.
Ein bebautes Gebiet, dessen Anfang durch das Verkehrszeichen „Wohngebiet“ und dessen Ende durch das Verkehrszeichen „Ende Wohngebiet“ gekennzeichnet ist.