Eine Fahrerlaubnis der Klasse „C“ + „E“ ist nicht erforderlich, um einen Straßenzug bestehend aus einem Kraftfahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Klasse „C“ erteilt wird, und einem gezogenen Fahrzeug zu betreiben:
Mit einer höchstzulässigen Masse von nicht mehr als 750 kg .
Mit einer höchstzulässigen Masse von nicht mehr als 1.000 kg .
Mit einer höchstzulässigen Masse von nicht mehr als 1.500 kg .