Ein Bereich, dessen Anfang durch das Verkehrszeichen „Fußgängerzone“ und das Ende der Fußgängerzone gekennzeichnet ist, wird durch das Verkehrszeichen „Ende Fußgängerzone“ gekennzeichnet.
Ein Bereich, dessen Anfang durch das Verkehrszeichen „Fußgängerweg“ und dessen Ende durch das Verkehrszeichen „Ende des Fußgängerweges“ gekennzeichnet ist.
Jede Fahrbahn, die durch ihre Höhe oder auf andere Weise von der Straße getrennt ist. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese Fahrbahn nicht benutzen.