Es ist verboten, Fahrgäste zu bedrohen, zu beleidigen, zu konkurrieren oder zu verleiten;, Fahrgäste zur unbeabsichtigten Nutzung von Dienstleistungen zu zwingen, umzusteigen, Fahrgäste auszuladen oder andere Handlungen zu vermeiden, um der Entdeckung überladener Fahrzeuge zu entgehen, festgelegte Personenzahl.
Drohen, Beleidigen, Bekämpfen, Manipulieren von Passagieren; zwingen Passagiere, Dienste unbeabsichtigt zu nutzen.
Befördern, Entladen von Fahrgästen oder andere Handlungen, um die Erkennung überladener Fahrzeuge zu vermeiden, die die angegebene Personenzahl überschreiten.