Es ist verboten, Leben, Gesundheit und Eigentum des Opfers und des Verursachers zu verletzen + den Eintritt eines Verkehrsunfalls auszunutzen, um anzugreifen, zu bedrohen, anzustiften, zu bedrängen oder die Ordnung zu stören Umgang mit Verkehrsunfällen.
Verletzung von Leben, Gesundheit und Eigentum von Verkehrsunfallopfern; Verletzung von Leben, Gesundheit und Eigentum von Verkehrsunfallverursachern.
Ausnutzen eines Verkehrsunfalls, um die Behandlung von Verkehrsunfällen anzugreifen, zu bedrohen, anzustiften, unter Druck zu setzen, Unordnung zu verursachen oder die Behandlung von Verkehrsunfällen zu behindern.