Es ist verboten, Hupen und Lichter, die nicht der Konstruktion des Herstellers entsprechen, für jeden Kraftfahrzeugtyp zu installieren und zu verwenden sowie Audiogeräte zu verwenden, die die Verkehrssicherheit und die öffentliche Ordnung stören.
Einbau und Verwendung von Hupen und Lichtern, die nicht der Konstruktion des Herstellers für jeden Kraftfahrzeugtyp entsprechen.
Verwendung von Audiogeräten zur Störung der Verkehrssicherheit und der öffentlichen Ordnung.