Hupen, Dauerhupen, Hupen zwischen 22:00 und 17:00 Uhr, Hupenhupen, Fernlichtbenutzung im Stadt- und Wohngebiet ist verboten, außer bei Fahrzeugen mit Vorfahrt zur Arbeit die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
hupen, ständig pfeifen, hupen von 22 bis 5 Uhr.
Lufthupe betätigen, Fernlicht in Stadt- und Wohngebieten verwenden, außer bei vorrangigen Fahrzeugen im Dienst.