Fahrer von Kraftfahrzeugen dürfen eine markierte Fahrbahntrennung mittlere Fahrspur- betreten:
Wann immer er/sie möchte, es sei denn, er/sie schränkt eine Straßenbahn ein oder er/sie kann sie zum Überholen einer Straßenbahn benutzen, die an einer Straßenbahnhaltestelle hält.
Beim Überholen von langsam fahrenden Fahrzeugen müssen diese jedoch rechtzeitig signalisieren.
Nur wenn es zum Überholen, Abbiegen oder Einfahren auf die Straße erforderlich ist.