Führen eines Kraftfahrzeugs zur Personenbeförderung mit zwanzig Sitzplätzen und einer zulässigen Gesamtmasse von 8.000 kg nur auf der Grundlage eines Führerscheins der Klasse „C“:
Kann nicht .
Es ist möglich und ohne Einschränkung .
Es ist möglich, wenn die Anzahl der beförderten Personen 8 Personen nicht überschreitet .