Für das Ankuppeln von Fahrzeugen an Fahrzeugkombinationen mit ungebremstem Anhänger, deren zulässiges Gesamtgewicht 750 kg nicht überschreitet, gilt:
Das Gewicht des Anhängers ist nicht an die technische Spezifikation des Zugfahrzeugs gebunden .
Der Anhänger muss am Heck gut sichtbar mit dem Verkehrszeichen "Sonstige Gefahren" gekennzeichnet sein .
Die momentane Masse des Anhängers darf die zulässige Höchstmasse für ungebremste Anhänger nicht überschreiten, die in der technischen Bescheinigung und Zulassungsbescheinigung des jeweiligen Zugfahrzeugs angegeben ist .