Für die Verbindung von Fahrzeugen in Lastzügen mit einem nicht bremsenden Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht 750 kg nicht überschreitet, gilt:
Die Masse des Anhängers hat nichts mit der technischen Spezifikation des Zugfahrzeugs zu tun .
Der Anhänger muss hinten gut sichtbar mit dem Symbol des Verkehrszeichens „Sonstige Gefahren“ gekennzeichnet sein .
Die momentane Masse des Anhängers darf die zulässige Höchstmasse für nicht bremsende Anhänger, die im technischen Pass und der Zulassungsbescheinigung eines bestimmten Zugfahrzeugs angegeben ist, nicht überschreiten .