Gemäß Artikel 68 des Straßenverkehrsgesetzes: muss den folgenden Vorschriften entsprechen
Fahrgäste an den angegebenen Plätzen abholen und absetzen, keine Fahrgäste auf dem Dach, im Gepäckraum befördern oder außerhalb des Fahrzeugs herumhängen lassen; keine gefährlichen Güter, Güter mit Gestank oder Tiere befördern, andere Güter beeinträchtigen die Gesundheit der Passagiere.
Befördern Sie keine Passagiere, Gepäck oder Waren, die das vorgeschriebene Gewicht und die vorgeschriebene Personenzahl überschreiten; Lassen Sie keine Waren im Fahrgastraum zurück; Ergreifen Sie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Hygiene im Fahrzeug.