Antwort 2 ist falsch, da sie nach § 69 StVO entschädigungspflichtig ist.
Um die Verpflichtungen bezüglich der Qualität der Beförderungsleistungen ordnungsgemäß und vollständig erfüllen zu können, sind die im Beförderungsvertrag angegebenen Inhalte; für die Fahrgäste versichert; Versicherungsprämien im Fahrpreis des Kunden enthalten<2 >
Kein Ersatz von Schäden, die von Mitarbeitern oder Vertretern aufgrund der Erfüllung von Anfragen von Transportunternehmen unter Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz verursacht wurden.
Fahrscheine, Frachtbelege und Beförderungsentgelte an Fahrgäste aushändigen; zum Ausgleich von Schäden, die von Mitarbeitern oder Vertretern aufgrund der Erfüllung von Aufforderungen von Beförderungsunternehmen gegen die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes festgelegt.