Antwort 1 ist falsch, da es sich um eine Handlung handelt, die nicht willkürlich vom Vertrag abweichen darf.
Willkürliche Änderung der Abhol- und Abgabeorte gemäß Beförderungsvertrag derjenigen, die bereits Tickets besitzen oder auf der Vertragsliste stehen.
Abholung der Fracht, Transportgebühr.
Wer die Beförderung verweigert, bevor das Fahrzeug den Kai verlässt, den Abhol- oder Abgabeplatz im Rahmen des Beförderungsvertrages verlässt, wer bereits Fahrkarten besitzt oder die auf der Vertragsliste aufgeführte Person Handlungen der Störung der öffentlichen Ordnung oder Behinderung der Arbeit begeht , die Gesundheit und das Eigentum anderer beeinträchtigen, Tickets betrügen oder Passagiere, die an gefährlichen Epidemien leiden.