Gemäß Artikel 74 des Straßenverkehrsgesetzes: Der Frachtführer muss die oben genannten Pflichten erfüllen
Bereiten Sie alle rechtlichen Dokumente über die Ware vor, bevor Sie die Ware an den Transporthändler liefern; Verpacken Sie die Ware ordnungsgemäß, schreiben Sie die Symbole und Codes der Ware vollständig und deutlich auf; liefern Sie die Ware an den Transporthändler zum Zeitpunkt, Ort und sonstige im Frachtbrief angegebene Inhalte.
Vollständige Zahlung der Fracht-, Fracht- und sonstigen Kosten, die dem Transportunternehmen anfallen;, um eine Begleitperson für die Güter während des Transports für Güter zu entsenden, die eine Begleitung erfordern.