Gemäß dem Europäischen Übereinkommen AETR- über den Betrieb der Besatzung internationaler Kraftfahrzeuge - muss das im Fahrzeug eingebaute Steuergerät , zur Erkennung von :
Nur Fahrzeuggeschwindigkeit und zurückgelegte Strecke
Nur Fahrdauer
Nur die Dauer der Ruhe und Pause
Sowohl Fahrzeuggeschwindigkeit und zurückgelegte Strecke , als auch Fahren , Ruhe- und Pausendauer