Gemäß Europäischem Übereinkommen AETR- über die Arbeit der Besatzungen internationaler Straßenverkehrsfahrzeuge , Wenn ein Fahrer ein mit einem Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug führt, muss er in der Lage sein, Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten vorzulegen :
Bei digitalen Fahrtenschreibern die letzten 14 Kalendertage
Bei ähnlichen Fahrtenschreibern nur der aktuelle Tag
In jedem Fall der aktuelle Tag und die letzten 28 Kalendertage