Hinter einem ÖPNV-Fahrzeug, das in einer Gemeinde an einer Haltestelle ohne Einfahrtsinsel oder Bahnsteig auf einem erhöhten Straßenbahngleis gehalten hat, ist der Lenker eines anderen Fahrzeugs verpflichtet:
Um die Fahrgeschwindigkeit im Hinblick auf die Sicherheit beim Ein- oder Aussteigen von Passagieren zu verringern.
Zum Anhalten des Fahrzeugs; ist er verpflichtet, bei mehreren ÖPNV-Fahrzeugen an der Haltestelle hinter dem letzten anzuhalten. Der Fahrer darf erst dann weiterfahren, wenn er einsteigende Fahrgäste nicht gefährden würde oder aussteigen.
Um das Fahrzeug anzuhalten, auch wenn das Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs am Straßenrand hält.