Im technischen Pass eines kraftbetriebenen Straßenfahrzeugs und eines gezogenen Fahrzeugs:
Unbefugte dürfen keine Eingaben oder Änderungen vornehmen .
Unbefugte können nur Änderungen an den Daten vornehmen, bei denen offensichtlich ist, dass sie irrtümlicherweise angegeben wurden .
Jede Person kann Änderungen vornehmen, wenn sie der zuständigen Gemeinde die Siedlung mit erweitertem Umfang spätestens 30 Tage nach dem Datum der Änderung mitteilt. .