Im technischen Zeugnis eines Straßenkraftfahrzeugs und eines Anhängers:
Unbefugte dürfen keine Eingaben oder Änderungen vornehmen .
Unbefugte können nur scheinbar fehlerhafte Daten ändern .
Jeder kann Änderungen vornehmen, wenn er die zuständige Gemeindebehörde der Gemeinde mit erweiterten Befugnissen spätestens 30 Tage nach der Änderung benachrichtigt .