In ein Fahrzeug geladene Gegenstände sind zu verteilen:
Um den Fahrer oder im Fahrzeug mitgeführte Personen weder einzuschränken noch zu gefährden und den Fahrer nicht daran zu hindern, eine ausreichende Sicht von seinem Sitzplatz aus zu haben.
Immer in einem Raum, der für den Transport von Gepäck geeignet und bestimmt ist.
Um das schnelle Verlassen des Fahrzeugs nicht zu behindern e.g. bei einem Verkehrsunfall.