Die Fußgänger dürfen die Straße in voller Breite benutzen.
Fußgänger dürfen nur einen Bürgersteig zum Gehen benutzen. Sie benutzen den linken Seitenstreifen oder die linke Straßenseite, wenn kein Bürgersteig vorhanden ist.
Fußgänger dürfen einen Gehweg nur zum Gehen benutzen. Sie benutzen die Straße in voller Breite, wenn kein Gehweg vorhanden ist.