Innerhalb von Gemeinden darf der Fahrer eines Kraftfahrzeugs auf einer Straße mit zwei oder mehr Fahrstreifen, die auf der Fahrbahn in eine Richtung gekennzeichnet ist, zum Fahren verwenden:
Nur die rechte und mittlere Spur, die äußerste linke Spur wird nur zum Abbiegen verwendet.
Jede Spur; gilt nicht als Überholen, wenn sich die Fahrzeuge auf einer Spur schneller bewegen als Fahrzeuge auf der anderen Spur.