Ausstellung des Führerscheins an den Inhaber des Führerscheins durch die zuständige Gemeinde der Siedlung mit erweitertem Geltungsbereich aufgrund seines Antrags .
Ausgestellt von der Gemeinde der Siedlung mit erweitertem Wirkungsbereich immer zusammen mit einem Führerschein .
Ausgestellt von der zuständigen Dienststelle der Straßenverkehrsaufsichtsbehörde immer zusammen mit einem Führerschein .