Lichtwarnungen mit kurzem, unterbrechendem Blinken- Ein- und Ausschalten des Fernlichts oder Einschalten des Abblend- und Fernlichts zur Warnung des Fahrers vor einem überholten Fahrzeug:
Ist verboten.
Ist erlaubt.
Ist nur auf einer Autobahn und auf einer Straße für Kraftfahrzeuge erlaubt.