die Pflicht des Fahrers, das Fahrzeug immer vor der Grenze der Kreuzung oder vor der Einfahrt in eine andere Landstraße anzuhalten .
die Pflicht des Fahrers, die Fahrt oder den Straßenverkehr nicht zu beginnen oder nicht fortzusetzen, wenn der Fahrer, der im Fahren den Vorteil hat, die Bewegungsrichtung oder -geschwindigkeit abrupt ändern muss .
die Verpflichtung des Fahrers, eine Bewegung oder Handlung nicht zu beginnen oder darin nicht fortzusetzen, wenn ein Fahrzeug oder eine Straßenbahn . von rechts auf die Kreuzung einfährt