Das Fahrzeug für die Zeit zum Stehen zu bringen, die zum sofortigen Aufnehmen oder Absetzen von Fahrgästen und/oder zum sofortigen Be- oder Entladen von Gütern erforderlich ist.
Die Verpflichtung des Fahrers, die Fahrt oder ein Manöver nicht zu beginnen oder solche Handlungen fortzusetzen, wenn der vorfahrtsberechtigte Fahrer abrupt die Richtung oder Geschwindigkeit ändert.
Um das Fahren aus einem vom Fahrer unabhängigen Grund zu unterbrechen, z. B. aufgrund von Fahrzeugproblemen.