das Fahrzeug vor einer Lichtsignalanlage oder einem Bahnübergang zum Stillstand bringen .
das Fahrzeug für die Zeit, die zum Ein- oder Aussteigen von Fahrgästen oder zum sofortigen Be- oder Entladen von Fracht erforderlich ist, in einen Ruhezustand bringen .
das Fahrzeug für die Zeit, die erforderlich ist, um die persönlichen oder beruflichen Angelegenheiten des Fahrers oder der Passagiere zu klären, in einen Ruhezustand versetzen .