Während des Unfalls beschädigte Fahrzeuge sofort an einen Straßenrand bringen.
geeignete Maßnahmen zu treffen, damit die Sicherheit des Straßenverkehrs am Unfallort nicht gefährdet wird; wenn die Umstände es erfordern, sind sie berechtigt, andere Fahrzeuge anzuhalten.
Andere Fahrzeuge sofort anhalten, bis die Polizei den Unfallort erreicht.