Verlegt der Führerscheininhaber seinen ständigen Wohnsitz in das Gebiet einer anderen Siedlung mit erweitertem Geltungsbereich, ist er verpflichtet, die zuständige Gemeinde der Siedlung mit erweitertem Geltungsbereich über diesen Umstand zu informieren:
Innerhalb von fünf Werktagen ab dem Zeitpunkt der Änderung .
Innerhalb von fünfzehn Werktagen ab dem Datum der Änderung .
Innerhalb von zwanzig Werktagen ab dem Zeitpunkt der Änderung .