Wechselt der Führerscheininhaber seinen ständigen Wohnsitz innerhalb einer Gemeinde:
Sie müssen diese Änderung nicht als Änderung der Angaben auf dem Führerschein melden .
Er ist verpflichtet, diese Tatsache der zuständigen Gemeindebehörde der Gemeinde mit erweiterten Befugnissen anzuzeigen, die ihm einen neuen Führerschein ausstellt .
Er ist verpflichtet, diesen Umstand der zuständigen Dienststelle der Verkehrspolizei zu melden, die ihm einen neuen Führerschein ausstellt .