Wenn bei einem Kraftfahrzeug oder einer Fahrzeugkombination die Außenkante der Begrenzungsleuchten mehr als 40 cm seitlich aus dem Kraftfahrzeug hervorsteht oder die Kombination verkürzt wird, muss das überstehende Ende der Ladung:
Gekennzeichnet mit einer roten Flagge von mindestens 30 x 30 cm .
Auf der Rückseite mit einem roten Reflektor auf der Rückseite und einem nicht dreieckigen . weißen Reflektor auf der Vorderseite gekennzeichnet
Hinten mit rotem und vorne mit weißem Dreiecksreflektor markiert .