Wenn bei einem Verkehrsunfall ein Sachschaden an einem der beteiligten Fahrzeuge einschließlich der transportierten Güter von weniger als 100.000 CZK auftritt, sind die Verkehrsunfallteilnehmer verpflichtet, den Unfall einem Polizeibeamten zu melden:
Wenn es Umweltschäden verursacht hat .
Wenn am Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs ein Schaden aufgetreten ist .