Wenn bei einem Verkehrsunfall ein Sachschaden an einem der beteiligten Fahrzeuge einschließlich der transportierten Güter von weniger als 100.000 CZK auftritt, sind die Verkehrsunfallteilnehmer verpflichtet, den Unfall einem Polizeibeamten zu melden:
Wenn sie die Wiederherstellung des Verkehrsflusses nicht ohne unnötigen Aufwand selbst gewährleisten können .
Wenn es erforderlich ist, einige der teilnehmenden Fahrzeuge mit dem Abschleppdienst zu entfernen .
Wenn der Unfall darauf zurückzuführen ist, dass das Fahren nicht vorrangig ist .