Teilnehmer an einem Verkehrsunfall sind verpflichtet, sich unverzüglich bei der Polizei zu melden:
Ein Unfall, bei dem eine Person getötet oder verletzt wird ; ist nicht meldepflichtig, ein Unfall, bei dem nur ein Sachschaden eingetreten ist, unabhängig von seiner Höhe .
Jeder Unfall unabhängig von der Höhe des Sachschadens .
Ein Unfall, bei dem eine Person getötet oder verletzt wurde oder ein Sachschaden auf einem der beteiligten Fahrzeuge, einschließlich der transportierten Güter, wahrscheinlich den Betrag von 100.000 CZK überschritten hat .