Teilnehmer an einem Verkehrsunfall sind verpflichtet, dieses Ereignis unverzüglich einem Polizeibeamten zu melden, wenn bei einem Unfall:
Für Sachschäden, die wahrscheinlich den Betrag von 100.000 CZK an einem der teilnehmenden Fahrzeuge übersteigen, einschließlich der transportierten Güter .
Für Sachschäden, die voraussichtlich den Betrag von 30.000 CZK an einem der teilnehmenden Fahrzeuge übersteigen, einschließlich der transportierten Güter .
Für Sachschäden, die voraussichtlich den Betrag von 50.000 CZK an einem der teilnehmenden Fahrzeuge übersteigen, einschließlich der transportierten Güter .