Wird bei einem Verkehrsunfall eine Versorgungseinrichtung beschädigt, sind die Verkehrsunfallbeteiligten:
Pflicht zur unverzüglichen Meldung dieses Ereignisses an die Polizei der Tschechischen Republik nur dann, wenn der verursachte Schaden 50.000 CZK übersteigt .
Pflicht zur unverzüglichen Meldung dieses Ereignisses an die Polizei der Tschechischen Republik nur dann, wenn der verursachte Schaden 100.000 CZK übersteigt .
Sie sind immer verpflichtet, dieses Ereignis unverzüglich der Polizei der Tschechischen Republik zu melden, unabhängig von der Höhe des verursachten Schadens .